user_mobilelogo

Im Rahmen des neuen EnEfG wurde die Vermeidung und Nutzung von Abwärme in industriellen Prozessen, wie dem Tunnelofen und den Trocknern, eingeführt. Unternehmen mit einem Gesamtenergiebedarf von über 2,5 GWh/a, berechnet aus den letzten drei Kalenderjahren, sind hiervon betroffen. Über die „Plattform Abwärme“ der Bundesstelle für Energieeffizienz muss ab 30. Juni 2024 jährlich die entstehende und unmittelbar anfallende Abwärme gemessen, bei der BfEE gemeldet und aktuell gehalten werden. Bei konkreter Abfrage durch die Bundestelle sind die aktuellsten Daten innerhalb von 4 Wochen anzugeben. Ist ihr Unternehmen davon betroffen? Wie gehen Sie jetzt vor? Und wo muss gemeldet werden? Fragen die das IZF für Sie beantworten kann! Wir prüfen mit ihnen ihren Gesamtenergiebedarf, führen die nötigen Messungen und Auswertungen durch und helfen ihnen bei der Zusammenstellung und Veröffentlichung der abgefragten Daten.

Zusätzlich können wir ihnen ein Abwärme- und Energiemanagementkonzept gemäß §8 EnEfG erstellen. Abwärmepotentiale sollten im Rahmen eines fortgeschriebenen Energiemanagementsystems nach ISO 50001 bzw. EMAS regelmäßig berechnet und aufgezeichnet oder im Rahmen eines Energieaudits nach EDL-G beschrieben werden. Zur Nutzung von Abwärme können verschiedene technologische Lösungen herangezogen werden. Auch hier stehen wir ihnen tatkräftig zu Seite.

Bei Fragen wenden sie ich an uns über Tel. +49 201 59213-0 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .